Traktanden
1. <link http: www.heimberg.ch verwaltung finanzverwaltung finanz-und-rechnungswesen jahresrechnung.html external-link-new-window external link in new>Gemeinderechnung 2016: Genehmigung
2. Informationen
- Sanierung und Umbau Aula
- Ueberbauungsordnung und Zonenplanänderung Untere Bernstrasse
- Süderschliessung
- Freileitung BKW Energie AG in der Oberen Au - Einspracheverfahren
3. Verschiedenes
Die <link file:1267 download file>Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.
Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, Heimberg, öffentlich auf. Teile daraus können unter <link http: www.heimberg.ch>www.heimberg.ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat