Gebührenreglement für die Wasserversorgung

Änderung von Art. 5 / Inkraftreten

Der Gemeinderat genehmigte am 26.5.2014 die Änderung von Art. 5 (ungemessene Wasserbezüge) des Gebührenreglements für die Wasserversorgung. Die Änderung beinhaltet die Anpassung des Ansatzes pro m3 umbauten Raumes von bisher Fr. 2.00 auf neu Fr. 0.05. Die Referendumsfrist lief am 4.8.2014 unbenützt ab.

Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des geänderten Gebührenreglements für die Wasserversorgung rückwirkend per 1. August 2014 hiermit bekannt gegeben.

Das Gebührenreglement für die Wasserversorgung kann unter <link reglemente>www.heimberg.ch/Reglemente heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung bezogen werden.

Der Gemeinderat