Coronavirus
Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020, Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern. Diese Massnahmen betreffen ganz konkret:
1. Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV): Kurzarbeit
2. Verordnung Erwerbsausfall (EO): Corona Erwerbsersatzentschädigung
3. Verordnung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Keine Verzugszinsen während
sechs Monaten
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH oder AG müssen sich betreffend Entschädigung an das Amt für Arbeitslosenversicherung wenden.
Kurzarbeit:
Link für die Kurzarbeit
Anleitung zum Ausfüllen des Anmeldeformulars:
Link zum Ausfüllen des Anmeldeformulars
Das Anmeldeformular kann zusammen mit den nötigen Unterlagen an coronaextra@akbern.ch gesandt werden. Dies gilt jedoch nur für bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern angeschlossenen Mitglieder.
Anmeldeformular für Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler:
Link zum Ausfüllen des Anmeldeformulars
Es ist möglich, dass das Antragsformular aufgrund sehr hoher Nachfrage nicht geöffnet werden kann. In diesem Fall versuchen Sie es bitte später noch einmal oder nutzen Sie die Version in PDF-Format.
Pdf sollte der Link überlastet sein
Antragsformular als pdf-Datei
Merkblatt: Corona Erwerbsersatzentschädigung:
Link zum Merkblatt
Merkblatt Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Link für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende
Es ist möglich, dass das Antragsformular aufgrund sehr hoher Nachfrage (Serversättigung) nicht geöffnet werden kann. In diesem Fall versuchen Sie es bitte später noch einmal oder nutzen Sie die Version in PDF-Format.
Sammlung hilfreicher pdf-Dateien:
- Anleitung Corona
- Formular Corona Erwerbsersatz
- Corona Erwerbsersatzentschädigung
-Information für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AHV-Zweigstelle Heimberg – 033 439 20 82 – alexandra.martiextra@heimberg.ch