Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.
In Heimberg sind die Aussensportanlagen wieder offen!
Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
In Heimberg sind die Turnhallen für alle unter 20 Jahren wieder offen!