Der Gemeinderat Heimberg genehmigte am 28. April 2014 die Änderung von Art. 41 Bestattungs- und Friedhofreglement. Die Referendumsfrist lief am 7. Juli 2014 unbenützt ab.
Gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung wird das Inkrafttreten des geänderten Bestattungs- und Friedhofreglements per 1. August 2014 hiermit bekannt gegeben.
Das vollständige Reglement können Sie bei der Präsidialabteilung Heimberg beziehen oder untenstehend herunterladen.
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