Bestattungs- und Friedhofreglement; Änderung von Art. 41 (Unentgeltliche Bestattung)

Referendum

Der Gemeinderat hat am 28. April 2014 die Änderung von Art. 41 (Unentgeltliche Bestattung) des Bestattungs- und Friedhofreglements genehmigt. Die Änderung beinhaltet die Streichung der Kostenobergrenze für eine unentgeltliche Bestattung. Der Umfang für ein schickliches Begräbnis bleibt durch die Auflistung der notwendigen Leistungen begrenzt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Reglement kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis am 7.7.2014) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das abgeänderte Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Bestattungs- und Friedhofreglement per 1. August 2014 in Kraft.

Gemeinderat

Zugehörige Dateien