Traktanden
1. Zonenplan- und Baureglementsänderung - Teilrevision Zone für öffentliche Nutzung (ZöN A) Schulanlage Untere Au mit Baureglementsänderung
2. Verschiedenes
Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.
Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, öffentlich auf. Sie können auch unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Gemeinderat Heimberg