Anpassung der Gebühren im Bereich Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

Ab 01. Januar 2014 gelten neue Gebühren

Der Kanton Bern (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern) hat auf den 01. Januar 2014 die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer im Bereich Gebühren angepasst.

Die Gemeinden erheben neu für ihre vorzunehmenden Verrichtungen im Zusammenhang mit Niederlassung und Aufenthalt höhere Gebühren (Art. 12 Abs. 1 VNA).

Die Anmeldegebühr beträgt neu Fr. 20.00 pro Person (bisher Fr. 14.00). Ebenso wurde die Gebühr für die Ausstellung eines Heimatausweises für Wochenaufenthalter auf Fr. 20.00 angepasst (bisher Fr. 14.00) und die Gebühren für Wohnsitz- und andere Bescheinigungen belaufen sich neu auf Fr. 20.00 (bisher Fr. 14.00).

Die detaillierte Übersicht über die neuen Gebühren per 01.01.2014 können heruntergeladen werden.

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