Überkommunaler Richtplan Energie tritt in Kraft und koordiniert Energiezukunft

Medienmitteilung

Die Stadt Thun und die Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf haben gemeinsam den Überkommunalen Richtplan Energie gemäss kantonalem Energiegesetz erarbeitet. Der Richtplan stimmt die angestrebte räumliche Entwicklung und Energieversorgung der Gemeinden aufeinander ab und zeigt auf, wie die Ziele erreicht werden sollen. Er wurde im Oktober 2013 vom Kanton genehmigt und wird auf den 1. März 2014 in Kraft gesetzt.

Nachdem der überkommunale Richtplan der Stadt Thun und der Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf im letzten Oktober durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt worden ist, tritt er am 1. März 2014 in Kraft. Die beteiligten Gemeinden sind daran, die Umsetzung zu organisieren. Sie erhalten mit dem Richtplan ein wichtiges Instrument, um zusammen mit den beteiligten Akteuren, zu denen auch die Energieversorger gehören, die Energiezukunft in der Agglomeration Thun mitzugestalten. Obschon der geplante überkommunale Förderfonds nicht realisiert werden konnte, wollen die vier Gemeinden die Massnahmen mit den vorhandenen Mitteln aktiv umsetzen.

4000-Watt-Gesellschaft bis 2035
Leitgedanke des Richtplans ist die sogenannte 2000-Watt-Gesellschaft, die der Kanton langfristig anstrebt, bzw. vorerst die 4000-Watt-Gesellschaft im Jahre 2035. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine erhebliche Reduktion des Energieverbrauchs gegenüber heute – mit einem (Dauer-)Verbrauch von rund 6000 Watt pro Kopf – zwingend nötig. Wichtigste Ziele auf diesem ehrgeizigen Weg sind die Förderung von erneuerbaren Energien, das Sparen von Energie und eine hohe Energieeffizienz. Der Richtplan Energie enthält 32 Massnahmen, mit denen die beteiligten Akteure diese Ziele erreichen wollen. Schwerpunkt bildet der Bereich Energieversorgung mit Wärme und Strom.

Überkommunale und gemeindespezifische Massnahmen
Der Richtplan Energie ist vor allem ein Koordinationsinstrument. Dieses koordiniert die geplanten Massnahmen unter den Gemeinden. Gewisse Massnahmen werden gemeinsam geplant und umgesetzt, da sie grenzüberschreitend wirken. Ein hohes Mass an Koordination erfordern zum Beispiel der Ausbau der Fernwärmenetze der KVA Thun und der ARA Thunersee in Uetendorf. Andere Massnahmen, etwa im Bereich „vorbildliche, öffentliche Gebäude und Anlagen“, werden gemeindespezifisch umgesetzt. Für die Umsetzung wird ein Steuerungsausschuss eingesetzt, der aus Vertretungen der Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen besteht. Die Planung und das Controlling der Massnahmen erfolgen gemeinsam oder zumindest koordiniert.

KVA-Fernwärme, Erd- und Grundwasserwärme, Sonne und Holz
Der Richtplan Energie legt in einer Richtplankarte prioritäre Versorgungsgebiete fest. Diese Gebiete basieren auf dem vorhandenen Energieangebot und insbesondere auf dem Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Priorisierung erfolgt gemäss kantonalem Energiegesetz. Erklärtes Ziel der richtplankonformen Energieträgerwahl ist die deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Neben der Fernwärme aus der KVA Thun soll insbesondere auch die Umweltwärme aus dem Untergrund und aus dem Grundwasser grössere Bedeutung erhalten. Aber auch für Sonnenenergie und Holz soll das vorhandene grosse Potenzial vermehrt nutzbar gemacht werden.

Instrument für Behörden verbindlich
Der Richtplan dient den Gemeindebehörden als verbindliche Richtschnur bei der Umsetzung ihrer Energiepolitik sowie der Planung und Realisierung von Projekten. Bei neuen Nutzungsplanungen und bei der Realisierung von Neubauten und Sanierungen wird der Richtplan wo möglich berücksichtigt, insbesondere bei Arealentwicklungen und grösseren, energierelevanten Bauvorhaben. Mit Beratung der Bauwilligen und Planenden durch die Bauverwaltungen der Gemeinden und die Regionale Energieberatung sollen zukunftsfähige Energieträger und Heizungssysteme gefördert werden.

Wichtige Impulse für die Wirtschaft
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Richtplans übernehmen die Energieversorger wie Energie Thun AG, NetZulg AG und BKW Energie AG, aber auch weitere Energielieferanten wie die KVA Thun, die ARA Thunersee oder die Burgergemeinden. Diese Akteure waren bei der Ausarbeitung eng einbezogen und haben in einer Absichtserklärung ihre aktive Mitarbeit zugesichert. „Von der Umsetzung des Richtplans Energie wird auch die regionale Wirtschaft profitieren. Neben Investitionen in die Energieversorgung und die Gebäude dürfte auch die gesteigerte Eigenproduktion die Wertschöpfung in der Region erhöhen“, hält die Thuner Gemeinderätin Marianne Dumermuth, Vorsteherin der Direktion Stadtentwicklung, fest. Ziel und Folge der Umsetzung soll auch sein, dass die Auslandabhängigkeit bei den Energieträgern verringert und die Eigenproduktion erneuerbarer Energien gesteigert wird.

Gemeinden schätzen Koordinationsinstrument
„Die vier Gemeinden sind überzeugt, dass sie mit dem neuen Richtplan Energie ein gutes Instrument haben, um die Energiezukunft aktiv mitzugestalten und ihre Verantwortung bei der Umsetzung der Energiepolitik von Bund und Kanton wahrzunehmen“, bilanziert der Steffisburger Gemeinderat Marcel Schenk, Departementsvorsteher Tiefbau und Umwelt.

Kanton würdigt überkommunale Zusammenarbeit als beispielhaft
„Damit im Bereich der Energienutzung heute effektive und effiziente Lösungen gefunden werden, muss in grösseren Räumen gedacht und geplant werden, so wie das hier vorbildlich gemacht wurde“, lobt die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer die vier Gemeinden. „Mit dem behördenverbindlichen Energierichtplan wird die Energienutzung und Raumentwicklung der Agglomeration Thun beispielhaft aufeinander abgestimmt“, hält Regierungsrätin Egger-Jenzer weiter fest. „Die beteiligten Gemeinden gehen schon länger einen vorbildlichen Weg. Die Stadt Thun ist seit 2010 Energiestadt, und die übrigen Gemeinden sind mit dem BEakom auf dem Weg dazu. Mit der Genehmigung des überkommunalen Energierichtplans, der dank der Konsensbereitschaft und dem Mut aller Beteiligten zustande kam, wird ein weiterer Meilenstein in der Energieplanung der vier Gemeinden erreicht. Der Richtplan gibt Rechtssicherheit und schafft gute Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung.“