Der Gemeinderat hat am 2. September 2013, unter Vorbehalt des Referendums, das neue Personalreglement genehmigt. Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung GVH wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert.
Das neue Reglement kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder heruntergeladen werden.
200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).
Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist am 18. November 2013 tritt das neue Personalreglement per 1. Januar 2014 in Kraft.
Ersatzlose Aufhebung der Verordnung zum Personalreglement über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Gemeindedienst Der Gemeinderat hat am 2. September 2013 im Rahmen des Beschlusses zum neuen Personalreglement beschlossen, die Verordnung zum Personalreglement über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Gemeindedienst vom 22. November 2004 auf den 31. Dezember 2013 ersatzlos aufzuheben.
Dieser Beschluss wird gestützt auf Art. 45 kant. Gemeindeverordnung hiermit publiziert.
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