Verordnung über die gleitende Arbeitszeit; Änderung von Art. 5
Der Gemeinderat Heimberg hat am 11.11.2013 Art. 5 (Regelung Sitzungsgeld) der Verordnung über die gleitende Arbeitszeit (GlazV) an die neue Personalverordnung angepasst. Die geänderte GlazV tritt per 1.1.2014 in Kraft.
Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg bezogen oder heruntergeladen werden (Dokument im Anhang).
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