Medienmitteilung

Gebührenreglement für die Wasserversorgung - Änderung von Art. 5 / Referendum

Der Gemeinderat hat am 26.5.2014 die Änderung von Art. 5 (ungemessene Wasserbezüge) des Gebührenreglements für die Wasserversorgung genehmigt. Die Änderung beinhaltet die Anpassung des Ansatzes pro m3 umbauten Raumes von bisher Fr. 2.00 auf neu Fr. 0.05.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das geänderte Gebührenreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Ge-meinderats (d. h. bis am 4.8.2014) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das abgeänderte Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Gebührenreglement für die Wasserversorgung rückwirkend per 1. August 2014 in Kraft.

Gemeinderat Heimberg