Traktanden
1. Finanzplan 2013-2018: Kenntnisnahme
2. Voranschlag 2014: Genehmigung
3. Revision Reglement über Abstimmungen und Wahlen
4. Verschiedenes
Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.
Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, Heimberg, öffentlich auf. Teile daraus können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 32 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat