Gestützt auf Art. 23 und 27 zum Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Heimberg werden ab 4. April 2013 folgende Gräber/Grabreihen der Jahre 1989 -1991 aufgehoben:
Reihengräber mit den Nummern
479, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 489, 490, 491, 492, 493, 495, 496, 501, 503, 504, 505, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 516
Die Angehörigen werden höflich gebeten, die Gräber bis spätestens Ende März 2013 abzuräumen. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Grabmäler und Pflanzen durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Eine allfällige Verwertung erfolgt zu Gunsten der Gemeinde Heimberg.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 44 vom Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Heimberg innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Heimberg schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.
Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner Herr Stefan Röthlisberger (Tel. 033 345 35 50).
Friedhofverwaltung Heimberg