Der dreijährige Busversuchsbetrieb Heimberg soll ab Dezember 2014 gestartet werden. Der Gemeinderat Heimberg will dazu erneut beim Kanton Bern den entsprechenden Antrag stellen.
Der Gemeinderat Heimberg hat am 10. Februar 2014 beschlossen, bei der Regionalen Verkehrskonferenz Oberland-West zu Handen des Kantons Bern Antrag zu stellen für den Start des Heimberger Busversuchsbetriebs (Verlängerung der STI-Linie 3) ab Dezember 2014 mit einem korrigierten Fahrplanangebot.
Das Fahrplanangebot soll neu den Betrieb von Montag bis Samstag beinhalten. Auf den Sonntagsbetrieb wird aus finanziellen Gründen vorläufig verzichtet. Dieser Beschluss stützt sich insbesondere auf die prekäre Finanzlage des Kantons Bern und dem weiterhin offenen Kantonsbeitrag von rund einem Drittel an die Versuchsbetriebskosten. Zudem musste der Gemeinderat Heimberg zur Kenntnis nehmen, dass die vor Jahren noch unbestrittene Ange-botsmenge vom Kanton nun kritisch hinterfragt wird und einem Quervergleich zu anderen Orten mit Busbetrieben Stand halten muss.
Für diesen dreijährigen Busversuchsbetrieb wird mit Betriebskosten von Fr. 2‘133‘000.- gerechnet. Der an der Urne bewilligte Bruttokredit inkl. bauliche Massnahme beträgt Fr. 3'026'000.-. Werden der geschätzte Verkaufsertrag sowie der Kantonsbeitrag berücksichtigt, fallen der Gemeinde Heimberg Kosten von netto rund Fr. 1‘072‘000.- an, sprich jährlich knapp Fr. 360‘000.-. Im Finanzplan 2013-2018 sind für den dreijährigen Busversuchsbetrieb total Fr. 975‘000.- eingestellt.
Der Gemeinderat rechnet damit, dass der Regierungsrat des Kantons Bern spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres über den Heimberger Busversuchsbetrieb entscheidet und den Kantonsbeitrag bewilligt.
Die Stimmberechtigten von Heimberg hatten am 11. März 2012 an der Urne mit rund 57% dem dreijährigen Busversuchsbetrieb ab Fahrplanwechsel Dezember 2013 zugestimmt. Der Kanton Bern vertagte jedoch den Heimberger Busversuch aufgrund der schwierigen Finanzlage im Kanton und dem Projekt „Angebots- und Strukturüberprüfung 2012“. Der Regierungsrat sah sich deshalb damals gezwungen, keine neuen Versuchsbetriebe zu bewilligen, bis der Grosse Rat das Entlastungspaket verabschiedet hat.
Der Gemeinderat